Immobilie (Mietshaus, Haus, Wohnung, Grundstück) verkaufen

Verkäufer-Information

Sie wollen eine Immobilie verkaufen? Bezugsfrei oder Vermietet?

Dann suchen Sie ja eigentlich nur einen Käufer/Käuferin für Ihr Grundstück, Haus, Reihenhaus, Doppelhaus, Mietshaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Wohnung, Eigentumswohnung.

Braucht man dazu überhaupt einen Makler? Am liebsten würden Sie Ihr Objekt

  • privat verkaufen und
  • sich den „überflüssigen“ Makler sparen?

Das scheint aus Ihrer Sicht zunächst auch machbar, gäbe es da nicht folgende Umstände und wären da nicht folgende Fragen zu klären:

Fall A.)
Sie haben keine Zeit oder auch keine Lust sich selbst um den meist zeitintensiven Verkauf Ihrer Immobilie zu kümmern; wissen aber nicht welchen Makler Sie beauftragen, oder nach welchen Kriterien Sie diesen aussuchen sollen.

Fall B.)
Sie haben die erforderliche Zeit für einen Privatverkauf Ihrer Immobilie, sind bei fachlichen Themen dennoch unsicher.

Fall C.)
Sie haben ……………………………………… Die Fallgestaltungen lassen sich beliebig fortsetzen. Hier kennt das Leben keine Grenzen.

In jedem Fall stellen sich folgende Fragen:

  1. Beauftrage ich einen großen oder kleinen Immobilienmakler?
    (Damit ist die Firmengröße und nicht die Körpergröße des Maklers(in) gemeint ☺)
  2. Ist der Makler zuverlässig und seriös?
  3. Kümmert sich der Makler auch ausreichend um meine Sache?
  4. Makler-Alleinauftrag, Ja oder Nein?
  5. Welche Vertragslaufzeit bzw. Bindung soll ich eingehen?
  6. Welche Kündigungsmöglichkeiten habe ich, insbesondere bei Unzufriedenheit mit dem Makler?
  7. Gibt der Makler Leistungsversprechen ab oder sind die Aussagen ohne konkreten Inhalt?
  8. Marketing und Verkaufskonzept?
    Haben wir einen Käufer- oder Verkäufermarkt?
  9. Welche der über 20 relevanten Internetportale zur Veröffentlichung nutzen?
  10. Preisfindung, wie erziele ich den Höchstpreis?
  11. Exposeerstellung, was ist hier zu beachten?
  12. Wie führe ich erfolgreiche Verhandlungen mit den Mietern zur Vorbereitung des Verkaufs bei vermieteten Objekten?
  13. Wie lange dauert der Verkauf voraussichtlich?
  14. Wie unterscheide ich „gute“ und „schlechte“ Käufer? Wie überprüfe ich die Zahlungsfähigkeit von potenziellen Kaufinteressenten?
  15. Wie führe ich erfolgreiche Besichtigungen durch, die zu „echten“ Interessenten führen?

  16. Wie führe ich erfolgreiche Verhandlungen mit Kaufinteressenten?
  17. Was muss ich bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages beachten? Welcher Notar?

Auch diese Liste lässt sich je nach den konkreten Umständen fortsetzen.

Sprechen Sie mit uns

Rufen Sie uns an, um mit unserem Herrn Scherer persönlich über mögliche Lösungen zu diskutieren. Mit seiner ca. 30-jährigen Praxis als Immobilienmakler und langjährigen Erfahrungen als gerichtlich bestellter Gutachter in Zwangsversteigerungsverfahren wird er Ihnen ein kompetenter Gesprächspartner sein.

Für ein solches Erstgespräch beanspruchen wir keine Vergütung.

Vielleicht können schon einige Ihrer Fragen in diesem Gespräch geklärt werden und Sie starten Ihr Vorhaben danach allein.

Vielleicht ergibt sich aber auch, dass es gerade in Ihrem Fall sinnvoll wäre einen individuellen Immobilienmakler mit der Angelegenheit ganz oder teilweise zu beauftragen. In diesem Fall und nur wenn Sie es wünschen, erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot in dem wir Ihnen erläutern, wie und bei welcher Vergütung wir Ihre Aufgabe erledigen würden.

Danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen, oder die Sache doch selbst in die Hand nehmen.

Noch ein Wort zu unserer Vergütung, auch Maklerprovision oder Maklercourtage genannt:

Ein oft unterschätzter, dennoch wichtiger Aspekt ist die Frage, wer im Erfolgsfall (z.B. bei Kaufvertragsabschluss) die dann fällige Maklerprovision bezahlt?

Auf diese meist kontrovers diskutierte Frage gibt es unserer Meinung nach nur eine vernünftige Antwort:

Vor dem Hintergrund der heutigen  modernen Anforderungen an die Maklerleistung zahlt die Maklercourtage grundsätzlich der Verkäufer (= Auftraggeber) und zwar in voller Höhe (so genannte Innenprovision). Der Käufer soll nicht mit einer zusätzlichen Maklerprovision belastet werden, auch wenn dies vielleicht in manchen Gegenden Deutschlands (z.B. in München) immer noch ortsüblich ist.

Die Käufer einer Immobilie sind unserer Ansicht nach regelmäßig nicht Kunden des Maklers.

Wie wird man Kunde? Indem man freiwillig eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder ein Produkt erwirbt.

Auf den Maklerfall und die Beteiligten übertragen bedeutet dies, dass Kunde nur der Auftraggeber, also der Verkäufer einer Immobilie sein kann, denn dieser nimmt im Wesentlichen die üblichen Dienstleitung des Maklers in Anspruch (Werteinschätzungen, Exposeeerstellung, Beratungen, Objektwerbung etc.). Im Vergleich dazu kommt der, sich i.d.R. aus einer Vielzahl von Interessenten ergebende Käufer eher wenig mit dem Makler in Kontakt. Oft erfolgte nur eine  Besichtigung des Objekts, bei reinen Nachweismaklern lernt der Käufer diesen oft nicht einmal persönlich kennen.

Ein Käufer wird in den meisten Fällen daher das ungute Gefühl haben, den Makler weder beauftragt, noch von diesem eine besondere Dienstleistung erhalten zu haben, aber dennoch die (meist) hohe Rechnung bezahlen zu müssen.

Eine aus Sicht des Käufers provisionsfreie Immobilie ist daher meist per se schon interessant.

Ein weiterer Vorteil der Innenprovision ist der Umstand, dass der Makler sein Angebot nicht vor Mitbewerbern und vor unlauteren Kaufinteressenten schützen muss und somit viel offener und aktiver am Markt auftreten und werben kann. Die so genannte Außenprovision (d.h. der Käufer zahlt die Provision), bietet nämlich besondere Anreize für ungewollte, aber dennoch oft zu beobachtende Paralleltätigkeiten so genannter "Trittbrettmakler" (meist Nachweismakler) die zu mehrfachen Provisionszahlungsforderungen gegen die betroffenen Käufer führen können. Große Verärgerung ist damit vorprogrammiert.

Weitere Überlegungen zu diesem und anderen Themen rund um die Maklerbeauftragung haben wir für Sie in unserem Infoblatt: „Makler oder Privatverkauf?“ zusammengestellt, welches Sie in begrenzter Anzahl auf Anforderung bei uns erhalten.

Sagt Ihnen unsere Vorgehensweise zu, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Kontakt).

Wir freuen uns über jede ernst gemeinte Anfrage.