Immobilie (Mietshaus, Haus, Wohnung, Grundstück) verkaufenVerkäufer-Information
Dann suchen Sie ja eigentlich nur einen Käufer/Käuferin für Ihr Grundstück, Haus, Reihenhaus, Doppelhaus, Mietshaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Wohnung, Eigentumswohnung. Braucht man dazu überhaupt einen Makler? Am liebsten würden Sie Ihr Objekt
Das scheint aus Ihrer Sicht zunächst auch machbar, gäbe es da nicht folgende Umstände und wären da nicht folgende Fragen zu klären:
In jedem Fall stellen sich folgende Fragen:
Auch diese Liste lässt sich je nach den konkreten Umständen fortsetzen.
Rufen Sie uns an, um mit unserem Herrn Scherer persönlich über mögliche Lösungen zu diskutieren. Mit seiner ca. 30-jährigen Praxis als Immobilienmakler und langjährigen Erfahrungen als gerichtlich bestellter Gutachter in Zwangsversteigerungsverfahren wird er Ihnen ein kompetenter Gesprächspartner sein. Für ein solches Erstgespräch beanspruchen wir keine Vergütung. Vielleicht können schon einige Ihrer Fragen in diesem Gespräch geklärt werden und Sie starten Ihr Vorhaben danach allein. Vielleicht ergibt sich aber auch, dass es gerade in Ihrem Fall sinnvoll wäre einen individuellen Immobilienmakler mit der Angelegenheit ganz oder teilweise zu beauftragen. In diesem Fall und nur wenn Sie es wünschen, erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot in dem wir Ihnen erläutern, wie und bei welcher Vergütung wir Ihre Aufgabe erledigen würden. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen, oder die Sache doch selbst in die Hand nehmen.
Ein oft unterschätzter, dennoch wichtiger Aspekt ist die Frage, wer im Erfolgsfall (z.B. bei Kaufvertragsabschluss) die dann fällige Maklerprovision bezahlt? Der Gesetzgeber regelt die Maklertätigkeit in den §§652-654 BGB. Darin ist aber nichts zu Höhe und Art der Maklerprovision gesagt. Insofern sind die Parteien relativ frei bei der Vereinbarung der Maklerprovision. Dennoch kann man überwiegend drei Arten von Provisionsvereinbarungen am Markt beobachten:
Bei der so genannten Innenprovision, auch Verkäufercourtage genannt, zahlt der Immobilienverkäufer die Maklerprovision. Aus Sicht der Kaufinteressenten ist das Angebot daher „Provisionsfrei“, was die Immobilie in der Regel für ihn per se schon interessant macht. Bei der so genannten Außenprovision, auch Käufercourtage genannt, wird die Maklerprovision allein vom Immobilienkäufer bezahlt. Im Fall 3 wird die Provision anteilig vom Verkäufer und Käufer der Immobilie an den Makler gezahlt. Diese Variante ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Welche der drei Varianten im Einzelfall vereinbart werden sollte hängt insbesondere von der jeweils vom Makler zu lösenden Aufgabe, der konkreten Immobilie und der zum Zeitpunkt des Verkaufs herrschenden Marktlage (z.B. Käufer- oder Verkäufermarkt etc.) ab. Insoweit kann keine allgemein gültige Regel aufgestellt werden. Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus den regionalen Gepflogenheiten und variiert von Bundesland zu Bundesland, oft sogar von Region zu Region. Grundsätzlich kann man feststellen, dass bei der Vereinbarung einer Außenprovision in Süddeutschland im Jahr 2011, insbesondere in Bayern regelmäßig niedrigere Provisionssätze gefordert wurden als in den nördlichen Bundesländern, wie auch in Berlin. Wegen des insgesamt höheren Preisniveaus bei Immobilien in Süddeutschland konnte ein dortiger Makler auch mit einem niedrigeren Prozentsatz auskommen, weil seine Maklerprovision in absoluten Zahlen gesehen, trotz des niedrigeren Prozentsatzes etwa gleich hoch ist, wie beim norddeutschen Kollegen bei einem vergleichbaren Objekt. Die Lage bei der Vereinbarung von Innenprovisionen ist mangels Transparenz hinsichtlich der abgeschlossenen Maklerverträge für Dritte nicht ohne weiteres festzustellen. Grundsätzlich ist aber auch hier ein Nord-Süd Gefälle festzustellen. Bei kleineren Objekten bzw. niedrigen Verkaufspreisen von unter 50.000,--EUR sind nach unseren Erfahrungen auch zweistellige Provisionssätze anzutreffen.
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