Im Jahr 2011 lag das für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers aufgewendete Arbeitnehmerentgelt in Berlin bei 36.362 Euro und in Brandenburg bei 29.741 Euro. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einem Anstieg um 3,7 bzw. 3,0 %. Damit verzeichnete Berlin den höchsten Zuwachs der Arbeitnehmereinkommen unter den Bundesländern. Im Durchschnitt aller Länder betrug das Arbeitnehmerentgelt 36.032 Euro je Arbeitnehmer und war um 3,0 % höher als im Jahr 2010. Das Arbeitnehmerentgelt als Summe aus den Bruttolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer und den gesetzlichen und freiwilligen Sozialbeiträgen der Arbeitgeber spiegelt die gesamten Kosten wider, die Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufwenden. 2011 entfielen etwa 81 % des Arbeitnehmerentgelts auf die Bruttolöhne und -gehälter und 19 % auf die Arbeitgebersozialbeiträge. Die Höhe und Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelts einer Region wird außer von tariflichen Abschlüssen von der Wirtschaftsstruktur sowie der Struktur der Arbeitnehmer beeinflusst. Die Höhe des Zuwachses in Berlin und Brandenburg im Jahr 2011 ist auch auf einen deutlichen Rückgang des Anteils marginal Beschäftigter an den Arbeitnehmern zurückzuführen. Mittelfristig sind die Pro-Kopf-Entgelte in Berlin und Brandenburg stärker als im Durchschnitt aller Bundesländer gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2008 haben sie sich in Berlin um 6,6 und in Brandenburg um 5,8 % erhöht (Deutschland +5,1 %). Auch der Anstieg des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitsstunde war in Berlin und Brandenburg gegenüber 2008 stärker als in Deutschland insgesamt. Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten Berlin und Brandenburg den stärksten Anstieg aller Bundesländer.
Gewerbe. Das Einkommensniveau im Dienstleistungsbereich liegt aber nach wie vor unter dem im Produzierenden Gewerbe:
Umstellung des Nachweises der Wirtschaftsstruktur von der bisherigen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2003 auf die WZ 2008 auch eine Reihe methodischer Verbesserungen der Einkommensberechnung vorgenommen und neue Ausgangsstatistiken verwendet. Nach Abschluss der Revision werden auch neu berechnete Ergebnisse der Jahre zurück bis 1991 vorgelegt. Wegen revisionsbedingter Änderungen sind die neuen Ergebnisse nicht mit den bisher veröffentlichten Daten zum Arbeitnehmerentgelt und den Bruttolöhnen und -gehältern vergleichbar. Weitere Informationen zur VGR-Revision und detaillierte Ergebnisse stehen im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter www.vgrdl.de zur Verfügung. Quelle: Pressemitteilung Nr. 198 vom 05.07.2012 des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg. Zuletzt geändert am: 09 Jul 2012 um 09:09 Zurück |
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