Sachverhalt: Der erste Makler klagte gegen den Käufer auf Maklerlohn, weil er der Meinung war, dass der Kaufvertrag auch aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen war. Der Beklagte entgegnete dies sei nicht der Fall, allein der zweite Makler habe ihm das Haus nachgewiesen. Zuletzt geändert am: 06 Nov 2011 um 5:27 PM Zurück |
aktuelle Seite drucken |
Seite weiterempfehlen |
Sitemap |
| © 2011-2012 - Copyright und Urheberrecht bei Scherer Immobilien GmbH, Glasower Str. 32, 12051 Berlin. | ||


aktuelle Seite drucken
Seite weiterempfehlen
Sitemap