Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ändert zum Jahreswechsel die Bedingungen diverser Wohnraum-Förderprogramme. Bisherige Mittel werden teilweise gestrichen. Was der Antragsteller wissen sollte: 1. Die Bundesregierung stellte für dieses Programm keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung. Wer z.B. sein Bad altersgerecht umbauen, wie z.B. die Türen verbreitern möchte, muss bis 16.12.2011 seinen Förderantrag einreichen. Der tatsächliche Umbau muss dann innerhalb des darauffolgenden Jahres realisiert werden. 2. Immobilienkäufer, die das bestehende Programm noch in Anspruch nehmen wollen, können dies in diesem Jahr noch tun, wenn sie der KfW Ihren Antrag bis zum 16.12.2011 vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorlegen. 3. 4. Von der Bundesregierung wurden für die Jahre 2012-2014 insgesamt 1,5 Mrd. EURO Fördermitteln für Neubau und energetische Bestandssanierung bereitgestellt.
Quelle: Hüttig & Rompf AG, Stiftstr. 30, 60313 Frankfurt, der Immobilienfinanzierer, News vom 10.11.2011. Zuletzt geändert am: 12 Nov 2011 um 8:54 PM Zurück |
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